#200 – Fernsehen das war einmal ….
Früher saß man zur besten Sendezeit vor dem Fernseher. Kam ein sogenannter Straßenfeger, waren die Straßen wortwörtlich leergefegt.
Das ist heute anders.
Zum einen hat sich das Fernsehprogramm verändert, die Auswahl ist größer geworden und die Zuschauer haben sich verändert.
Schauen wir uns das Fernsehen einmal an.
Da kommen täglich irgendwelche SOKOs oder die Rosenheim Cops. Mindestens täglich ein Krimi. Wenn auf dem einen Programm ein Fußballspiel läuft, dann bringt das Andere eine Wiederholung. Was ist denn das für eine Vielfalt?
Wer kein Fußball schauen möchte, hat nur die Wahl etwas zu sehen was er schon kennt?
Wissenschaftssendungen und Satire kommen erst nach 22 Uhr, wenn überhaupt noch etwas kommt.
Früher kam Dieter Hildebrand (Satire) zur besten Sendezeit.
Aber mit zunehmender Konkurrenz hat sich das öffentlich-rechtliche Fernsehen immer mehr mit den Wettbewerbern, dem privaten Fernsehen, verglichen und wurde dabei immer gleicher.
Dabei braucht das öffentlich-rechtliche Fernsehen das gar nicht. Hier bekommt man auch Geld, wenn das Programm schlecht ist oder niemanden interessiert. Es gibt hier nämlich einen Auftrag.
>Der Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ergibt sich aus dem Grundgesetz, er ist darüber hinaus unter anderem im Rundfunkstaatsvertrag gesetzlich festgeschrieben. Danach soll der öffentlich-rechtliche Rundfunk mit seinen Programmangeboten „zur Information, Bildung, Beratung, Kultur und Unterhaltung einen Beitrag zur Sicherung der Meinungsvielfalt und somit zur öffentlichen Meinungsbildung“ leisten. Grundversorgung meint, dass ein flächendeckender Empfang von Rundfunk für die Allgemeinheit genauso gewährleistet sein muss wie ein vielfältiges Programmangebot.
Der Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks leitet sich aus Art. 5 Abs. 1 Satz 2 des Grundgesetzes ab und ist in Rundfunkgesetzen und dem Rundfunkstaatsvertrag ausgestaltet. Der Rundfunk soll die freie Meinungsbildung und kulturelle Vielfalt gewährleisten. Durch seine Programme wirkt er zum einen als technisches „Medium“. Durch die Auswahl von Programmen und Themen wirkt er aber auch als „Faktor“, weil diese Themen wiederum die Gesellschaft mit ihren sozialen und kulturellen Bedürfnissen beeinflussen.
Entsprechend diesem Auftrag haben die Angebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunks der Bildung, Information, Beratung und Unterhaltung zu dienen. Eine Beschränkung oder Reduzierung dieses Programmauftrags oder eine Fokussierung nur auf Bildung und Information ist verfassungsrechtlich unzulässig. Auch wenn das Bundesverfassungsgericht bei der Beschreibung, wie der öffentlich-rechtliche Rundfunk seiner Funktion gerecht werden kann, in der früheren Rechtsprechung den Begriff der „Grundversorgung“ verwendet hat, so unterliegt dieser Begriff einigen Missverständnissen und wird in der moderneren Rechtsprechung kaum mehr genutzt. „Grundversorgung“ meint nämlich nicht, wie es der Wortsinn nahelegen könnte und von einigen daher behauptet wird, eine bloße Mindestversorgung. Vielmehr umschreibt der Begriff nach dem Verständnis des Bundesverfassungsgerichts die technische und inhaltliche Sicherung einer umfassenden Berichterstattung. Gewährleistet werden müssen daher ein an die Allgemeinheit gerichtetes, inhaltlich vielfältiges Programm sowie eine möglichst flächendeckende Übertragung. Nur so kann der Rundfunk seiner grundlegenden Funktion – Meinungspluralität zu schaffen – nachkommen. Dies hat das Bundesverfassungsgericht erst unlängst in seiner Entscheidung vom 25. März 2014 über den ZDF-Staatsvertrag bekräftigt.<
(Quelle: https://daserste.ndr.de/ard_check/fragen/Aufgabe-und-Funktion-des-oeffentlich-rechtlichen-Rundfunks-der-ARD,antworten104.html)
Kurzum: Das öffentlich-rechtliche Fernsehen soll ein breites Angebot an Bildung, Information und Unterhaltung liefern. Meinungsvielfalt und Meinungsbildung gehören zum Auftrag.
Das Programm sollte ausgewogen sein und es gibt ein Gremium das darüber wacht. In diesem Gremium sind Vertreter aller gesellschaftlich relevanten Gruppen vertreten. (Gewerkschaften, Parteien, Kirchen usw.)
Nur zur Erinnerung: Das einen guten Grund dass es so ist. Der Grund ist “1000 Jahre” lang und endet 1945. Dies ist keine Willkür sondern das wurde wegen der Willkür genau so gemacht. Niemand sollte alleinigen Einfluss auf die Medien bekommen.
Um mich herum wächst eine Generation heran, die kann mit dem Fernsehen wie es ist, linear und vorbestimmt, nichts mehr anfangen.
Das Programm ist vorbestimmt und wird extern definiert. Wenn man einen Bildungsauftrag besitzt, dann ist das wohl auch so notwendig.
Diese junge Generation wehrt sich vehement gegen die Zwangsgebühr einer GEZ, zahlt aber freiwillig einen monatlichen Betrag um Spotify oder Netflix zu konsumieren.
Beiträge die der Bildung dienen sucht dies Generation in Mediatheken oder auf YouTube.
Diese Generation bestimmt mehr und mehr selbst was sie wie und vor allem wann konsumiert. Ein Fernsehapparat ist dafür auch nicht mehr nötig, sondern es genügt ein internetfähiges Gerät.
Damit verliert das lineare Fernsehprogramm mehr und mehr an Bedeutung. Es findet zwar noch ein Programm statt, aber eine ganze Generation nimmt daran nicht mehr teil.
Dies führt dazu, dass die anderen Inhalte unreflektiert konsumiert werden. Es werden Nachrichten konsumiert die nicht stimmen, die absichtlich gefälscht sind und die sich wissenschaftlich nicht halten lassen.
Beim öffentlich-rechtlichen Fernsehen ist es so, dass es immer noch guten Journalismus gibt, auch wenn er manchmal nicht vermutet wird oder man ihn suchen muss.
Fällt dieser Journalismus und die Recherche weg, kann jeder alles behaupten und auf die Welt loslassen. Jeder sucht sich dann die Wahrheit aus, die ihm gefällt. Viele Menschen lieben das.
Aber die Wahrheit gibt es nur einmal und niemand ist im Besitz dieser Wahrheit.
Wir können uns dieser Wahrheit annähern wenn wir die Wirklichkeiten eines jeden einzelnen (was dieser vermeintlich als seine Wahrheit definiert) reflektieren und diskutieren. Das ist die Aufgabe des öffentlich-rechtlichen Fernsehens.
Warum kommen dann soviel Krimis und Fußballspiele?
Weil das die Quotenbringer sind. Warum kommt nichts über Handball oder Hockey? Weil das vermeintlich weniger Menschen interessiert.
Fussball ist ein schönes Beispiel. Die Gebühren die das Fernsehen an die Vereine überweisen muss, sind immens. 4,64 Mrd. € von 2017 – 2021 oder 0,928 Mrd. € pro Jahr. Im Jahr 2016 nahm die GEZ 8,1 Mrd. € insgesamt ein.
Von 17,5 € GEZ für das gesamte Rundfunk- und Fernsehprogramm werden 4,70 € an die Fussballvereine überweisen. Die restlichen 12,8 € teilen sich Kultur, Unterhaltung, Bildung, Satire, Diskussion und andere Sportarten.
Die utopischen Summen im Profifussball sind nur möglich wegen der Fernsehgelder. Nur mit Stadioneintritten würde das nicht funktionieren.
Private Fernsehanstalten sind praktisch wie Netflix, nur dass die monatlichen Gebühren hier nicht vom Konsumenten entrichtet werden, sondern von der Werbeindustrie. Je mehr Menschen die Werbung sehen umso wirksamer ist diese. Bedeutet umso teurer kann man die Werbezeit verkaufen.
Private Fernsehanstalten sind deshalb darauf angewiesen, dass sie Inhalte präsentieren, die von vielen gesehen werden. Sie müssen die breite Masse ansprechen, da nur Masse auch Umsatz bedeutet.
Öffentlich-Rechtliche Anstalten müssen das nicht. Sie könnten auf Qualität achten. Sie könnten auch Randsportarten übertragen. Aber auch hier schaut man auf Einschaltquoten und konkurriert somit mit den privaten Anbietern.
Beim Fussball hat man so die Gebühren in astronomische Höhen getrieben, mit dem Nachteil, dass Geld an anderer Stelle fehlt.
Man versucht gar nicht ein Kontrastprogramm zum Fussball zu senden, sondern hat kapituliert und sendet eine „Konserve“ die schon einmal gelaufen ist. Damit nimmt man die anderen Kunden nicht mehr ernst.
Wie wird es weiter gehen? (Ausblicke sind schwierig, besonders wenn sie in die Zukunft gehen)
Wenn das öffentlich-rechtliche Fernsehen weiter versucht die Privaten zu kopieren, wird es scheitern.
Wenn Menschen 9,99€ pro Monat für Serien auf Netflix ausgeben, könnte man auch 4,70 € pro Monat für Fussballspiele verlangen. Damit kann man dann das sehen, was für 4,70 € möglich ist. Topspiele kosten dann halt zusätzlich 3,99€ extra.
Die GEZ Gebühr wird auf 12,80 € gesenkt, da ja Fussball extra gebucht werden muss.
Damit macht man dann ein Kontrastprogramm mit Nachrichten, Kultur, Sport, Wissenschaft und Unterhaltung welches eine hohe Qualität besitzt und auf allen Medien zu jeder Zeit abrufbar ist. Jeder kann sein Programm individuell zusammenstellen, wer nicht nachdenken will bekommt eine bunte Mischung zusammengestellt.
Werbung wird im öffentlich-rechtlichen Fernsehen verboten, da ja beim online Abruf sowieso keine Werbung möglich ist und ja jeder Gebühren zahlen muss. Ohne Ausnahme! Aber auch ohne Werbung!
Ich halte nichts davon das öffentlich-rechtliche Fernsehen abzuschaffen und das den Privaten zu überlassen. Das führt zu Einseitigkeit und der Gefahr der Manipulation. Es muss diese Instanz mit einem Auftrag geben, aber sie muss ihn auch wahrnehmen und nicht versuchen identische Inhalte in einem zwangsfinanzierten System zu liefern.
Wir sollten darüber nachdenken, ich möchte Vielfalt nicht vermissen, denn sie ist Grundlage von Freiheit und Entwicklung.
Dranbleiben – es gibt noch Hoffnung